ACrypt fr Windows 95 v3.8b
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NEU 3.8b:   Turbo-Booster: erhhte Prozess Prioritt
            GOST-Algorithmus
NEU 3.7b:   merke GUI-Sprache in der Registry 
            c:\temp-Pfad Unabhngigkeit
            Verfahrens-Optimierung: Geschwindigkeit
NEU 3.6:    BlowFish Algorithmus 
NEU 3.5:    Info ber Prozessfortschritt
            FF - MehrDateien Operationen
               Eingabe Dateiname(PFAD!) -> FF -> key -> OK

INFO:  Attribute der zu bearb. Dateien: lesen/schreiben
       GOST ist nicht in das GUI integriert:
        a) umbenennen von acrypt.dll z.b.: bak.dll
        b) umbenennen von gost.dll zu acrypt.dll
        c) benutzen der nun neuen "acrypt.dll" mit fester
           Schlssellnge: 8 (Zeichen)
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Das Verschlsseln von Nachrichten gewinnt immer mehr
an Bedeutung. Daher bentigt der Benutzer einfache,
sichere Verfahren um Dateien vor Zugriff Unbefugter
zu schtzen. ACrypt hinterlsst keine Erkennungs-
marke.

1. Acrypt
  ACrypt verschlsselt zuverlssig Ihre Dateien in 
  einem mehrstufigen Verfahren bekannter Algorithmen
  (Crypto-Pipelining) bei Eingabe eines Schlssels.

2. Datei
  Jetzt knnen Sie auch beliebige Dateien (Dateigre 
  >= Gre der zu verschlsselnde Datei) als Schlssel
  verwenden.

3. + 4. Chaos/Chaos2
  Verschlsselung mittels CHAOS Funktion.

5. Blowfish
  Ein von Bruce Schneier entwickelter 64Bit-Blockchiffrier-
  Algoritmus:
  -- schnell
  -- kompakt
  -- einfache Operationen: 
     ADD, XOR, Tabellenindizierung mit 32Bit Operanden
  -- Schlssellnge bis 448 Bits/ 56 Bytes.

6. GOST
  Dies ist ein in der UDSSR entwickelter 64Bit-Blockchiffrier-
  Algoritmus mit 256Bit-Schlssellnge:
  -- einfache Prozedur
  -- 256 Bit Schlssel mit 610 Bit geheimer Information
  ...


  
Software Lizenz Vereinbarung
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Benutzung des Acrypt Programms ist abhngig von Ihrer (hier:
"Empfnger\Lizenznehmer" = EM) Zustimmung zu folgenden Punkten:


1. GEWHRUNG EINER LIZENZ.

Roland Mundloch, (r.m.) gewhrt dem EM eine begrenzte,nicht-
exclusive, nicht-bertragbare, vorrecht-freie Lizenz um eine
Kopie des ausfhrbaren Software-Codes auf einer einzigen beim
EM residierenden CPU\Computersystems benutzen zu drfen. Alle
anderen Rechte werden von r.m. vorbehalten.

EM darf nicht vermieten, verleasen, verkaufen, unterlizensieren, 
zuweisen, oder das Produkt sonst irgendwie bertragen, einschliesslich
von ausgedruckten Texten oder sonstigen gedruckten Materialien.
EM darf die Software nicht Reverse Engineeren (~Rckbersetzung) wie
z.B. Decompilieren oder Disassemblieren ausser das es eine gesetzliche
Bestimmung gibt, die dieses erlaubt. r.m. behlt den Titel und die 
Eigentumsrechte des Programms und dessen Komponenten.


2. WARTUNG.

r.m. ist nicht verpflichtet Wartung, Hilfeleistung oder Updates fr 
das Programm zu liefern. Diese Vereinbarung betrifft jede knftige 
Untersttzung, die von r.m. gewhrt wird. 


3. GEWHRLEISTUNGAUSCHLUSS.

Dieses Programm ist vom Empfnger getestet und akzeptiert worden.
Es wird gelifert wie es ist ohne irgendeine Gewhrleistung.
r.m. schliesst weiter jede Gewhrleistung, Marktfhigkeit,
Gebrauch zu bestimmten Zwecke und bertretung aus. Das gesamte 
RISIKO von Benutzung, Leistung und Dokumentation bleibt beim
Empfnger. r.m. ist NICHT HAFTBAR fr irgendeine Folge von Unfall-,
direkten -, indirekten-, speziellen -, strafrechtlichen - oder anders-
artigen SCHDEN (einschliesslich, ohne Begrenzung: Schden fr ent-
gangene Geschftgewinne, Gechftsunterbrechnung, Verlust von geschft-
lichen Informationen oder anderweitiger VERLUSTE/Nachteile) die aus
dieser Vereinbarung oder der Benutzung oder Unfhigkeit zur Benutzung
des Programms entstehen knnen, auch wenn r.m. auf diese Schadens-
mglichkeit aufmerksam gemacht wurde.


4. BESCHRNKTE RECHTE


Author/Hersteller ist 
Roland Mundloch, Leinorstrasse 15a, D-85757 Karlsfeld, Bavaria, Germany 

Empfnger erkennen die Softwarelizenz unter den Bestimmungen der
Exportgesetze und Regeln von Deutschland und ihren Berichtigungen an. 


5. RECHT.

Es gelten die Gesetze und Bestimmungen Deutschlands.
Gerichtsstand ist Mnchen (in Bayern,Deutschland).


6. GESAMTVEREINBARUNG.

Diese Vereinbarung stellt die vollstndige und exklusive Zustimmung
zwischen r.m. und dem Empfnger dar, mit Hinsicht auf die oben
genannten Bestimmungen und macht alle vorherigen mndlichen oder
schriftlichen bereinknfte unwirksam.
 
Diese Vereinbarung darf nur mit Zustimmung von r.m. verndert
werden!


Registrierung: siehe Info-Dialog des Programms!

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! BENUTZUNG AUF EIGENE GEFAHR !!!!!!!!!!!!!!!


Viel Spass

acrypt (c) roland mundloch 1996, alle rechte vorbehalten.
romundloch@aol.com

